Leistung
Ernährungstherapie
(nach § 43 SGB V)
Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen, die aufgrund einer Erkrankung ihre Ernährung umstellen müssen.
Die Ernährungstherapie erfolgt auf ärztlicher Zuweisung mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Die ernährungstherapeutische Beratung dient als ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung.
- Diabetes mellitus Typ 1 und 2
- Fettstoffwechselstörung
- Hypertonie
- Herz-Kreislauf-Erkrankung / KHK
- Hyperurikämie / Gicht
- Übergewicht (Adipositas) / Untergewicht
- Ernährung vor und nach der bariatrischer Operation
- Darmerkrankung
- Allergien & Nahrungsintoleranzen, z.B. Laktosemalabsorption
- Zöliakie
- Osteoporose
- Vitamin & Mineralstoff-Mangel
Präventive Ernährungsberatung
(nach § 20 SGB V)
Eine Ernährungsberatung richtet sich an Gesunde und an Personen in speziellen Lebensphasen
- Schwangere/ Ernährung bei Kinderwunsch & Stillzeit
- Gewichtsreduktion bei leichtem Übergewicht (BMI 25-30 und ohne Begleiterkrankungen)
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Aufgrund meiner Zusatzqualifikation als Ernährungsberaterin VDD (Zertifikat) werden die meisten Leistungen von den Krankenkassen unterstützt. Sie benötigen dafür eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt und einen Kostenvoranschlag von mir. Dieser muss von Ihnen mit ihren Daten ausgefüllt und gemeinsam mit der Notwendigkeitsbescheinigung zur Krankenkasse geschickt werden. Die Krankenkasse teilt Ihnen dann mit, wie hoch die Kostenübernahme ausfällt ( wie hoch die Bezuschussung ausfällt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab) .